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Heizung · Förderung

Wärmepumpen-Förderung 2026: Was die KfW tatsächlich zahlt

Zwischen 30 und 80 Prozent Zuschuss, gedeckelt bei 22.400 Euro. Die Frage ist, welche Boni man tatsächlich bekommt.

Grundförderung
30 %Heizungstausch
Klimageschwindigkeitsbonus
+16 Prozentpunkteergibt 46 %
Maximal
80 %mit Einkommensbonus
Höchstbetrag
22.400 €Stand 2026

Die Heizungsförderung läuft über den KfW-Zuschuss 458. Seit dem Neustart am 21. Juli 2026 gelten geänderte Konditionen — zwei Boni sind entfallen, die Grundstruktur ist geblieben.

Die Bausteine

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe
Klimageschwindigkeitsbonus+16 Prozentpunktefrüher Austausch einer funktionierenden alten Heizung
Einkommensbonusbis zur ObergrenzeHaushaltseinkommen bis 30.000 € im Jahr
Höchstsatz gesamt80 %bei niedrigem Einkommen
Höchstbetrag22.400 €unabhängig vom Prozentsatz

Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus kommt man auf 46 Prozent. Der Einkommensbonus greift nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 30.000 Euro im Jahr und hebt den Satz bis auf maximal 80 Prozent.

Neu seit Juli 2026

Zwei Boni sind weggefallen

Mit dem Neustart der KfW-Heizungsförderung am 21. Juli 2026 sind der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen.

Wer sich auf ältere Übersichten stützt, rechnet deshalb zu hoch. Vor der Angebotsprüfung die aktuellen Konditionen gegenprüfen — die Fördersätze haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert.

Reihenfolge, die man nicht umdrehen darf

  • Erst Fachunternehmen beauftragen beziehungsweise einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen.
  • Dann Antrag bei der KfW stellen — vor Beginn der Arbeiten.
  • Erst danach umsetzen lassen.
  • Wer zuerst baut und dann beantragt, bekommt nichts.

Was die Förderung nicht abdeckt

Gefördert wird die Heizungsanlage samt notwendigem Umfeld — dazu zählen in der Regel auch der Austausch einzelner Heizkörper und der hydraulische Abgleich, wenn sie für den Betrieb der Wärmepumpe nötig sind. Nicht gefördert wird, was mit der Heizung nichts zu tun hat: neue Fenster im selben Zug, ein neues Bad, die Elektroinstallation im ganzen Haus.

Für Dämmmaßnahmen gibt es eigene Programme mit eigenen Sätzen. Wer beides plant, sollte die Anträge trennen und die Reihenfolge mit einem Energieberater klären.

Lohnt sich der Energieberater?

Bei einem Bestandshaus fast immer. Er rechnet die Heizlast, prüft die Heizflächen, sagt, welche Räume nachgerüstet werden müssen, und stellt die Bescheinigungen aus, die für die Förderung gebraucht werden. Die Kosten dafür sind ihrerseits förderfähig.

Quellen und Stand. Fördersätze, Vergütungen und gesetzliche Regelungen ändern sich. Prüfen Sie die Werte vor einer Entscheidung nach.

  • KfW-Zuschuss 458 Heizungsförderung, Konditionen seit 21. Juli 2026
  • Fördersätze und Höchstbetrag: Stand 2026, Änderungen vorbehalten